Maren Heitmann gibt Tipps und Tricks zu atacama | Dental
Für die Übertragung von entschiedenen Anträgen an BITMARCK_21c|ng muss die Abrechnungsnummer des Behandlers in BITMARCK_21c|ng gültig sein. Andernfalls kommt es bei der Übertragung zu einem Fehler, welcher dazu führt, dass der Antrag in der atacama | GKV Suite nicht entschieden werden kann. In solchen Fällen kann auch der unbekannte Zahnarzt ausgewählt, dann die Übertragung ausgeführt und im Anschluss die Praxis im genehmigten Antrag wieder geändert werden.
Über eine Einstellung kann der Mechanismus automatisch gesetzt werden:
Es bestehen auch zwei konfigurierbare Prüfungen auf Gültigkeit des Leistungserbringers. Eine Meldung wird je nach Konfiguration der Prüfungen ausgegeben:
210302 - „Zahnarzt nicht in 21c (Verwendung des „unbekannten Zahnarztes“ ist deaktiviert)“
Diese Prüfung wird nur ausgeführt, wenn die Einstellung deaktiviert ist.
210303 - „Zahnarzt nicht in 21c (Verwendung des „unbekannten Zahnarztes“ ist aktiviert)“
Diese Prüfung wird nur ausgeführt, wenn die Einstellung aktiviert ist. Wenn im Falle der (späteren) Dunkelverarbeitung Anträge, zu denen der Zahnarzt in BITMARCK_21c|ng nicht gefunden werden kann, mit dem „unbekannten Zahnarzt“ automatisch durchlaufen sollen, darf diese Prüfung nicht auf „Warnung“ stehen.
Gibt es Themen, die Sie näher interessieren, oder hätten Sie gerne weitere Tipps und Tricks zu atacama | Dental? Dann wenden Sie sich einfach an vertrieb@atacama-kv.de.
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