EBZ-Verfahren: Anlieferung aller Anträge, Anzeigen und Mitteilungen ab 1. Oktober 2023 möglich
Zum Beginn des 4. Quartals 2023 wird eine neue Technische Anlage 1.6 zum EBZ-Verfahren wirksam. So ist es ab Oktober möglich, auch Verlängerungen der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) elektronisch zu übermitteln. Diese können sowohl zu elektronisch eingereichten PAR-Anträgen als auch zu noch auf Papier erfassten PAR-Anträgen geliefert werden.
Weitere Änderungen betreffen Schlüsselwerte für Bemerkungen. Das sind in ZE Schlüsselwerte für die Ausnahmeindikationen nach ZE-RiLi 36a und 36b und in PA die Schlüsselwerte für die Behandlung eines überzähligen Zahnes oder eines Milchzahns. In KFO wurde der Schlüsselwert für das Gerät „Retainer 33-43“ auf die KIG-Einstufungen KIG E3 und KIG E4 aufgeteilt.
Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgte in den entsprechenden Zahnmodulen in atacama | dental bereits mit Version 3.4.5, die wir unseren Kunden Anfang Juli 2023 ausgeliefert haben, und benötigt für den Import der EBZ-Anträge mit logischer Version 1.6 die Anpassungen der 21c-EBZ-Schnittstelle im 21c-Release 24.85.
Damit können jetzt sämtliche Anträge, Anzeigen und Mitteilungen der Bema-Teile 2-5 elektronisch angeliefert werden.