EBZ – das digitale Verfahren nimmt Fahrt auf
Seit dem 1. Januar 2023 ist die digitale Übermittlung von Anträgen im zahnärztlichen Bereich das vorgesehene Standardverfahren für die Zahnarztpraxen. Die Anzahl der übermittelten Anträge im Januar und Februar hat sich gegenüber November und Dezember des Vorjahres daher auch gleich mehr als verdoppelt. Noch bis 31. Dezember 2023 dürfen Praxen in Ausnahmefällen ihre Anträge weiterhin auf Papier schicken, wenn es technische Probleme gibt oder die Praxen eine entsprechende Software noch nicht einsetzen.
Das neue Verfahren wird nicht nur für Anträge genutzt. Im Bereich KFO werden auch die bisher auf Papier verschickten fallrelevanten Mitteilungen digital zugeschickt, wie z. B. Mitteilungen über einen unplanmäßigen Behandlungsverlauf oder die Abschlussbescheinigung. Im Bereich Zahnersatz muss für die Verlängerung des Eingliederungszeitraums kein Papier mehr ausgetauscht werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Neben der Papierersparnis und dem Wegfall der Postwege gibt es eine saubere Dokumentation aller Vorgänge ohne manuelle Erfassung oder Beleglesung, Automatisierungsprozesse sind einfach umsetzbar, die Bearbeitungszeiten verkürzen sich und nicht zuletzt profitieren die Versicherten von einer schnellen Antwort ihrer Krankenkasse.
Durch die vereinheitlichten Bearbeitungsmöglichkeiten und die kassenindividuelle Konfiguration des Prüfregelwerks inkl. Zusammenstellung eigener Prüfregeln ist eine schnelle Umsetzung automatisierter Prozesse in den Modulen von atacama | Dental möglich. Unsere Kund*innen nutzen diese Prozesse nicht nur im Bereich Zahnersatz, sondern auch im Bereich KB für Kieferbruchbehandlungen und Kiefergelenkserkrankungen sowie im Bereich PA für die Parodontitisbehandlungen. In diesen Bereichen werden Dunkelverarbeitungsquoten von 90% für einzelne Nachrichtentypen erreicht.
Je Bema-Teil und für jeden Nachrichtentyp (Antrag, Anzeige, Mitteilung) lässt sich ein separater Prozess konfigurieren, durch unsere Kund*innen selbst oder mit Unterstützung durch unseren Support. Anpassungen sind jederzeit möglich. Unsere Kund*innen haben in kleinen Schritten und mit einzelnen Nachrichtentypen begonnen, erste Erfahrungen zu sammeln. Das Interesse an der Automatisierung ist seit Januar stark gestiegen. Zurzeit kommen ca. 80% aller Zahnersatz-Anträge auf elektronischem Wege, für KFO schwankt der Anteil stark zwischen 25% und 60%, im Bereich KB sind es etwa 70%, im Bereich PA, für den die elektronische Antragsstellung erst seit 1. Januar 2023 für alle Praxen eingeführt wurde, sind es noch deutlich weniger.
Die ab 1. April 2023 für das EBZ gültige neue Technische Anlage (TA 1.5) gibt vor, welche Daten in welchem Format ausgetauscht werden. Die für die Verarbeitung in der atacama | GKV Suite notwendigen Änderungen werden bis dahin rechtzeitig mit einer neuen Release-Version ausgeliefert. Die Änderungen in der TA 1.5 beinhalten u. a. ein Überweisungsdatum auf den PAR-Mitteilungen für eine chirurgische Therapie, die Übermittlung mehrerer Gründe in den KFO-Mitteilungen zum unplanmäßigen Verlauf und zu einem Abbruch sowie die Möglichkeit der Ablehnung wegen fehlender Versicherung bei den zur Kenntnisnahme geschickten Anzeigen und Mitteilungen aller Bereiche.